KI-Kompetenz
Was bedeutet KI-Kompetenz nach Art. 4 praktisch?
Geltungsbereich: EU-Rahmen · Deutschland · Österreich · Schweiz
01Kein Zertifikatszwang, sondern reale Handlungsfähigkeit
Art. 4 des EU AI Act verlangt in der durch Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung Maßnahmen, die Entwicklung von KI-Kompetenz beim eigenen Personal und bei weiteren beauftragten Personen zu unterstützen. Maßgeblich sind deren Vorkenntnisse, der Einsatzkontext und die betroffenen Personengruppen. Die frühere Formulierung, ein ausreichendes Kompetenzniveau nach besten Kräften sicherzustellen, wurde damit ersetzt.2
Entscheidend für die Praxis ist die Differenzierung:
- Der AI Act schreibt weder eine feste Stundenzahl noch ein bestimmtes europäisches Zertifikat vor.
- Die Anforderungen bemessen sich nach dem Kontext, den betroffenen Personengruppen sowie den Vorkenntnissen und Einsatzbereichen der Beschäftigten.
Für eine Schule oder Hochschule bedeutet dies: Lehrkräfte müssen nicht zu Software-Ingenieuren ausgebildet werden. Sie müssen jedoch in der Lage sein, Systeme sachkundig einzusetzen, Grenzen zu erkennen und rechtliche Risiken zu vermeiden.
02Das minimale, praxistaugliche Kompetenzpaket
Klare interne Leitlinien und passende Fortbildungsangebote können die Maßnahmen nach Art. 4 tragen. Ein externes Zertifikat ist dafür weder vorgeschrieben noch allein ausreichend:
- 1. Freigaben & Werkzeuge
- Klarheit schaffen: Welche KI-Werkzeuge sind für den dienstlichen Einsatz freigegeben? Welche dürfen für interne Zwecke, welche für die Schüler- und Studierendeninteraktion verwendet werden?
- 2. Daten & Vertraulichkeit
- Sensibilisierung für Datenschutz: Namen, Prüfungstexte, Notizen zu Verhaltensauffälligkeiten oder Entwürfe unveröffentlichter Arbeiten dürfen nicht in ungesicherte Privatkonten kopiert werden.
- 3. Modellgrenzen & Halluzinationen
- Verständnis der Funktionsweise: Sprachmodelle rechnen Wahrscheinlichkeiten, sie kennen keine Faktenwahrheit. Zitate und Quellenangaben müssen grundsätzlich gegengeprüft werden.
- 4. Menschliche Letztverantwortung
- Pädagogische Verantwortung behalten: Beurteilungen, Notenvorschläge und Rückmeldungen müssen immer durch die zuständige Lehrkraft verantwortet und geprüft werden.
- 5. Ansprechstelle & Eskalation
- Transparente Wege: An wen können sich Kolleginnen, Kollegen oder Lernende wenden, wenn Unklarheiten, Fehlfunktionen oder Datenschutzbedenken auftreten?
03Rollenspezifische Differenzierung an Institutionen
04Regionale Geltung im DACH-Raum
DeutschlandKMK-Empfehlungen & Landesinstitute
- Direkte Geltung: Art. 4 AI Act bindet Schulträger und Hochschulverwaltungen unmittelbar.
- KMK-Empfehlungen 2024: Die Kultusministerkonferenz fordert die flächendeckende Integration von KI-Kompetenzen in die erste und zweite Phase der Lehrkräftebildung sowie verbindliche Fortbildungsangebote der Landesinstitute.
- Dienstliche Plattformen: Fortbildungen werden zunehmend direkt mit landeseigenen Schul-KI-Systemen verknüpft.
ÖsterreichPädagogische Hochschulen & BMB
- Direkte Geltung: Art. 4 ist als Unionsrecht unmittelbar zu beachten.
- Fortbildungsinitiativen: Das BMB setzt KI-Schwerpunkte an den Pädagogischen Hochschulen (PH) und fördert Angebote im Rahmen der Initiative Digitale Schule und Digitalen Grundbildung.
- Autonome Schulentwicklung: Schulen können im Rahmen ihrer Schulentwicklungstage standortspezifische KI-Nutzungskonzepte erarbeiten.
SchweizEduca-Kompetenzrahmen & Lehrplan 21
- Keine Direktwirkung des AI Act: Für Schweizer Schulen gilt primär das kantonale Recht.
- Fachdossier Educa: Die Schweizer Fachagentur Educa definiert KI-Kompetenz als integralen Bestandteil der digitalen Bildungskompetenzen von Lehrpersonen.
- Curriculare Verankerung: Im Lehrplan 21 bzw. Plan d'études romand wird Medienkompetenz fächerübergreifend vermittelt, wobei Schweizer Hochschulen eigenständige KI-Richtlinien vorweisen.
Quellen und Einordnung
- KI-Verordnung (EU) 2024/1689, konsolidiert 27. Juli 2026Rechtsquelle: Art. 4 KI-Kompetenz; Art. 5 verbotene Praktiken; Art. 6 Abs. 2–4; Art. 25 Rollenwechsel; Art. 26 und 27; Anhang III Z 3 Bildung und Berufsbildung.
- Verordnung (EU) 2026/1744 – Digital Omnibus zur KI-VerordnungRechtsquelle: Art. 4 verlangt nun Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von KI-Kompetenz und enthält den geänderten Anwendungszeitplan für die Kapitel-III-Pflichten bei Anhang-III-Systemen.
- KMK: Handlungsempfehlung zum Umgang mit KI in schulischen BildungsprozessenBeschluss vom 10. Oktober 2024: Potenziale für Lernen nutzen, Prüfungskultur weiterentwickeln, Lehrkräfte professionalisieren und chancengerechten Zugang fördern.
- Educa: Künstliche Intelligenz aus DatenschutzsichtFachagentur Educa: Schweizer Orientierungsrahmen zur Abgrenzung von Bundes-DSG und kantonalem Datenschutzrecht im Bildungswesen.
Hinweis. Diese Seite bietet allgemeine Orientierung anhand öffentlich zugänglicher Quellen. Sie ist keine Rechtsberatung, kein Erlass und keine Auskunft einer Behörde. Für einen konkreten Fall kann eine Abklärung mit der zuständigen Stelle nötig sein. Zuletzt fachlich geprüft: 13.09.2026.